1. Unwirksame Wettbewerbsverbote
Wann und wie ist das zu regeln?
Dürfen Influencer auch für die Konkurrenz Content erstellen?
2. Fehelende / Unzureichende Regelungen über Nutzungsrechte
Wir sprechen über: Urheber- und Leistungsschutzrechte, Persönlichkeitsrechte
3. Falsche / Fehlende Kennzeichnung von Werbung
Beiträge müssen als Werbung gekennzeichnet werden, wenn…. ?!
Handelsblatt: 09.09.21 ...."BGH gibt Cathy Hummels im Streit um Schleichwerbung recht – schafft aber keine Klarheit für Influencer.
Nach dem Urteil des BGH müssen Influencer einen Werbehinweis geben, wenn sie als Gegenleistung Geld dafür erhalten. Doch es bleiben Fragen offen.“…
Viele und weitere Fragen können Sie am 16.02.2023 im VKE-Campus digital – Influencer-Recht Beauty mit Herrn Dr. David Weller besprechen. Gerne können Sie uns Ihre Fragen vorab senden.
Kleine Fehler können hier weitreichende Konsequenzen haben – das gilt vor allem für die Vereinbarungen über Nutzungsrechte am Content. Schwerpunkt dieses Seminars: Vertragsparteien, do´s & Dont´s, Nutzungsrechte, Wettbewerbsverbot.
Exklusiv und nur bei uns steht Ihnen Herr Dr. Weller nach seiner Präsentation für Sie zur Verfügung.
Dr. David Weller ist Partner der Kanzlei Lubberger Lehment.
Er berät Unternehmen der Parfum- und Kosmetikbranche im Marken- und Wettbewerbsrecht, insbesondere zu digitalen Marketing- und Vertriebsformen.
Mit dem Influencer-Marketing befasst er sich in seiner täglichen Arbeit und in wissenschaftlichen Veröffentlichungen.
verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung erfolgt eine schriftliche Bestätigung. Die Rechnung erhalten Sie mit gesonderter Post. Bei Stornierung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 % der Teilnahmegebühr zzgl. 19 % MwSt. berechnet. Bei kurzfristigem Rücktritt (zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin) wird die gesamte Teilnahmegebühr erhoben. Eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers ist selbstverständlich möglich.