Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den VKE-Treff 2024

 

Der VKE-Treff ist keine öffentliche Veranstaltung, es gelten ausschließlich die nachfolgenden Teilnahmeregelungen des VKE-Kosmetikverband e.V.

1. Kosten und Teilnahme:
a. Die Anmeldung ist verbindlich. Es erfolgt keine Kostenerstattung bei Nichtteilnahme.
b. Die Anmeldung darf ausschließlich an firmeninterne Mitarbeiter:Innen übertragen werden. Änderungen sind dem VKE bis zum 06. Juni 2024. schriftlich an beate.cicholski@kosmetikverband.de mitzuteilen.

2. Rechnungsversand und Zahlungsmodalitäten:
a. Der Rechnungsversand erfolgt per E-Mail. Bitte geben Sie hierfür Ihre Rechnungsadresse an.
b. Benötigen Sie für die Rechnungslegung von uns vorab zusätzlich einen Kostenvoranschlag zwecks Erstellung einer PO-Nr., bitten wir Sie, uns dies innerhalb von 7 Kalendertagen ab Anmeldedatum schriftlich an invoice@kosmetikverband.de mitzuteilen.
c. Die Zahlungsfrist für die Rechnungsbegleichung beträgt 14 Tage ab Rechnungsdatum.
d. Bei Zahlungsverzug wird für jede Mahnung eine Gebühr in Höhe von 5,00 € erhoben.
e. Für jede Rechnungsänderung wird eine Zusatzgebühr in Höhe von 10,00 € erhoben.

3. Anmeldung externer Gäste:
a. Zusätzlich zu den Teilnehmer-Kategorien Ehrengäste, Mitglieder, Förderer und Handelspartner, haben auch Stakeholder, die in keine der zuvor genannten Kategorien fallen, die Möglichkeit zur Teilnahme am VKE-Treff 2024. Für diese Teilnehmerkategorie gilt der Preis der Kategorie „Externe“.
b. Die Bestätigung zur Teilnahme „Externer“ erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung durch die Geschäftsstelle nach einer Prüfung von max. 2 Arbeitstage.
c. Die endgültige Teilnahmezusage wird den „Externen“ nach Überprüfung seitens der VKE-Geschäftsstelle schriftlich an die mitgeteilte E-Mail-Adresse übermittelt. Über mögliche Ablehnungen werden sie ebenfalls informiert.
d. Der VKE behält sich das Recht vor, Anmeldungen „Externer“ ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Werden Anmeldungen „Externer“ von der VKE-Geschäftsstelle abgelehnt, wird dies ohne Begründung erfolgen.
e. Auch für die Teilnehmer-Kategorie „Externe“ gelten die Regelungen zur Rechnungslegung und -bezahlung gem. Punkt 2.

Stand: 14. März 2024