VKE - Verband der Vertriebsfirmen Kosmetischer Erzeugnisse e.V.

Coty gewinnt vor dem BGH gegen Aldi Süd

Mit einer ganzen Serie von Verfahren wehrt sich Coty seit nunmehr vier Jahren gegen den Vertrieb ihrer Calvin Klein und Joop! Parfums in Aldi Nord und Aldi Süd Filialen. Die Produkte wurden in den Discounter Filialen sowohl in Wühlschütten als auch in separaten Vitrinen präsentiert. Die Parfums wurden von Aldi nicht gemeinsam mit Drogeriewaren, sondern mit unterschiedlichen anderen Nonfood-Artikeln präsentiert.

Im vergangenen Jahr hat das Oberlandesgericht Stuttgart Aldi Süd den Vertrieb der Coty Parfums untersagt. Durch den selektiven Vertrieb und nicht zuletzt durch aufwendige und hochwertige Werbekampagnen verfügten die Markenparfums aus Sicht des Oberlandesgerichts über ein hochwertiges Prestigeimage, das durch den Vertrieb in den Discounter Filialen beschädigt werde. Aus diesem Grund lägen für Coty berechtigte Gründe vor, um sich dem weiteren Vertrieb ihrer Produkte zu widersetzen. Der Argumentation von Aldi, ein derartiger Schutz könne nur bei absoluten High End-Luxusmarken in Betracht kommen, erteilte das OLG Stuttgart eine klare Absage. Auch der Umstand, dass es sich um eine zeitlich befristete Sonderverkaufsaktion handelte, half Aldi aus Sicht des Gerichts nicht – genauso wenig wie der Versuch einer separierten Präsentation in einer Vitrine.

Diese Entscheidung hat Aldi Süd nicht akzeptiert und eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt. Die Nichtzulassungsbeschwerde hat Aldi Süd insbesondere auf die Forderung gestützt, den markenrechtlichen Schutz vor prestigebeeinträchtigenden Verkaufsumfeldern auf Marken oberhalb einer absoluten Luxusschwelle zu beschränken. Diese Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des OLG Stuttgart hat der BGH per Beschluss zurückgewiesen. Der BGH hat sich erstmals mit einer zugunsten eines Rechteinhabers ausgefallenen Entscheidung wegen des Verbotes einer prestigebeeinträchtigenden Produktpräsentation auseinandergesetzt. 

Das für die Branche durchweg erfreuliche Urteil des OLG Stuttgart ist damit rechtskräftig. Und die Entscheidung des BGH zeigt, dass das Verbot einer prestigebeeinträchtigenden Präsentation oder eines unangemessenen Verkaufsumfelds für hochwertige Parfum- und Kosmetikprodukte auch in der letzten Instanz halten kann. Ein starkes Signal für den Markt, dass es sich weiterhin lohnt, in hochwertige Marken, deren Image und den selektiven Vertrieb zu investieren. Und dass es sich ebenfalls lohnt, sich gegen den Vertrieb in einem Umfeld zu wehren, in dem sie nichts zu suchen haben. Wir werden Sie selbstverständlich informieren, wenn es in dem Komplex weitere Neuigkeiten gibt. 

Vertreten wurde Coty in den Verfahren von Eva Maierski und Dr. Rani Mallick, Partnerinnen der Kanzlei Lubberger Lehment in Berlin.


Dr. Rani Mallick und Eva Maierski